Auf das Übergabeprotokoll bestehen: Auch für die WG in Trier
Es tut uns leid, aber wir konnten leider keine Objekte mit diesen Angaben für Sie finden.
Welche Studentenwohnung darf es sein?
Vor dem Beginn des Studiums müssen sich die meisten Studenten erst einmal eine Studentenwohnung suchen. Dafür müssen sie sich zunächst einmal darüber im Klaren sein, welche Art von Wohnung es überhaupt sein soll. Wer gerne alleine wohnt und seinen Wohnraum mit niemandem weiter teilen möchte, im Prinzip also ganz einfach seine Ruhe haben möchte, sollte sich für eine normale Studentenwohnung entscheiden. Der große Nachteil einer solchen Wohnung ist natürlich der Preis, denn die Mieten, die in Trier für solche Wohnungen verlangt werden, sind nicht unbedingt niedrig. Daher kann sich ein Blick auf Alternativen durchaus lohnen. Man sollte sich bei der Wohnungssuche also nicht nur auf Studentenwohnungen konzentrieren, sondern auch einen Blick auf Studentenwohnheime und Wohngemeinschaften werfen. Beide Varianten sind deutlich günstiger zu haben, allerdings muss man dabei aber auch Abstriche bei der Ruhe und der Privatsphäre machen. Wer damit aber kein Problem hat, etwa weil er jedes Wochenende nach Bernkastel-Wittlich, Mainz oder Rhein-Pfalz-Kreis in seine normale Wohnung heimfährt, kann sich auf diese Weise einiges an Geld sparen.
Ganz wichtig: Das Übergabeprotokoll für die Wohngemeinschaft
Ist die WG Suche erfolgreich gewesen und hat man sich für ein WG Zimmer entschieden, sollte man auf jeden Fall zusammen mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll anfertigen. Dieses kann noch immens wichtig werden, sollte es zu Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung kommen, wenn der Student aus der Wohngemeinschaft auszieht. In der Regel besorgt der Vermieter der WG so ein Protokoll. Tut er das nicht oder spricht er das Thema gar überhaupt nicht an, so sollte man sich selbst darum kümmern und sich ein solches Protokoll besorgen. Man kann es bei Mietervereinen erhalten, aber auch im Internet gibt es viele Möglichkeiten, sich so ein Protokoll herunterzuladen. Zu beachten ist, dass man das Protokoll in zweifacher Ausführung benötigt, da Mieter und Vermieter jeweils eines behalten. Nachdem das Protokoll vollständig ausgefüllt ist, muss es von beiden Seiten unterschrieben werden. Dies ist nötig, um es in die gültige schriftliche Vertragsform zu bringen. Es empfiehlt sich im Übrigen, auch bei Auszug aus dem Zimmer der WG ein Übergabeprotokoll anzufertigen.
Was sollte in einem Übergabeprotokoll für die Wohnung stehen?
In einem Übergabeprotokoll wird zunächst einmal die Wohnung bezeichnet, das heißt deren Adresse, Lage im Haus und die Bezeichnung und Anzahl der vermieteten Räume. Dann werden eventuell vorhandene Mängel an der Wohnung oder deren mitvermieteter Einrichtung festgehalten. Auch die Zählerstände sollten im Protokoll vermerkt werden, um eventuell auftretenden Schwierigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung entgegenzuwirken. Werden Kautionen fällig, sollten diese auch im Protokoll vermerkt werden. Auch ein Hinweis ob und wenn ja, wie oft, der Mieter Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, kann enthalten sein. Darüber hinaus muss auch die Anzahl und Art der Schlüssel, die der Mieter vom Vermieter erhält, im Protokoll vermerkt sein. Zu beachten ist in jedem Fall, dass ein solches Protokoll sehr sorgfältig ausgefüllt werden muss, da es im Streitfall eine erhebliche rechtliche Beweiskraft besitzt. Wer das Protokoll also nur als eine zeitraubende Notwendigkeit sieht und es deshalb nicht sorgfältig anfertigt, kann sich unter Umständen ins eigene Fleisch schneiden.
?